WIr haben einen neuen Kunden!
Dieser macht in Papier!
Wir befördern für ihn europaweit Papier in jeder denkbaren Form (Rollen á 5 Tonnen, Pal. á 1 Tonne etc).
Nach der Beladung fing ich an, die Pal. zu gurten (wie es sich gehört mit Kantenschoner und Rutschmatten).
Dann kam der Lagermeister und belöffelte mich :”Wer hat Dich denn auf die Menschheit losgelassen? Du kannst doch nicht die Pal. mit dem geschnittenen Papier gurten! Jetzt kann man die ersten 500 Blatt gleich wieder wegschmeissen! Die Rutschmatten reichen vollkommen aus!”Ich fragte ihn daraufhin, ob ihm die Reibwertberechnung etwas sagt und ob er schonmal etwas von der gesetzlichen Pflicht zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung gehört hat.
“Wir haben eine firmeninterne, schriftliche Anweisung, dass Palettenware nicht gegurtet werden darf!”
Also fragte ich ihn, ob er mir ein Verladeprotokoll übergibt, mit seinem Namen, Datum und Uhrzeit, auf welchem er zu 100% die Verantwortung übernimmt. Weiterhin, ob meine Brücken verplombt werden.
Er starrte mich darafhin irgendwie bescheuert an, schüttelte den Kopf und zog ab.
Anruf beim Chef – dieser bestätigte, dass die Gurte nur zur Tarnung drübergeschmissen werden sollen.
Ich also die Gurte wieder gelöst, da kam der Meister gleich wieder an:”Sag mal, bist Du eigentlich nur bescheuert? Du kannst doch nicht die Gurte so locker lassen!”
Ich gestehe, jetzt war ich verwirrt!
Er zog einen Gurt mit ca. 10,985 NM Vorspannkraft an und meinte “so wird gegurtet”.
Ich hin zum Gurt und diesen gedreht: ich konnte ihn 5x (!) in sich drehen.
Ob er weiss, dass dieser Gurt im Extremfall nichts mehr hält?
Nur gut, dass ich mittlerweile eine direkte Durchwahl zur BAG im Handy gespeichert habe!
